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Alltag und Philosophie - Im Alltag liegt die Weisheit verborgen …


22. Februar 2009

Fassnachts-, Faschings-, Karnevals-, Fastenpause

Bis zum 08.03 tritt hier erst einmal eine Pause ein, danach werden die Beiträge fortgesetzt, es folgen drei Beiträge zu der schon begonnenen Besprechung von Karl-Heinz Brodbecks “Buddhistischer Wirtschaftsethik”.

Den umfangreicheren Beitrag zu Habermas, der die vorherigen Beiträge im Blog abschließt, finden Sie hier als PDF.

Aschermittwoch Fasten

Nach der Besprechung Brodbecks, auf die er hoffentlich selbst antwortet, werden wir uns der alltagsphilosophischen Rekonstruktion einer Arbeit von Thomas Fuchs, dem phänomenologischen Philosophen und Psychiater aus Heidelberg zuwenden, der zu den schärfsten Kritikern der deutschen aggressiven Variante der Gehirnforschung gehört. Im Anschluss daran besprechen wir die Arbeit von Joachim Bauer, der die neuesten Entwicklungen der Genforschung zusammenfasst – und diese im Anschluss an die lange ausgegrenzte Nobelpreisträgerin Barbara McClintock interpretiert. Das Ende des Neoliberalismus ist – sollte diese Position im Recht sein – auch das Ende des wissenschaftlich dominierenden aggressiven Darwinismus, der sich bekanntlich sozialdarwinistisch niedergeschlagen hat.

17. Februar 2009

Sozialphilosophie IV: Jürgen Habermas

Der rechtliche Weg zum Frieden

In dem im ersten Beitrag angesprochenen Interview von Habermas in der Wochenzeit Die Zeit hat Habermas die aktuellen Themen angesprochen, darunter natürlich die Finanzkrise, die Weltwirtschaftskrise, das Ende der keynesianischen Steuerungsfähigkeit des Marktes Mitte der 1970er Jahre, die darauf folgende neoliberale Phase, die das Heil von den „Märkten” erwartete – der endliche Zusammenbruch, die begleitenden weltpolitischen Veränderungen nach dem Ende der Ost-West-Konfrontation, darunter den Streit um die Vereinten Nationen, die UNO:

„ZEIT: Der Neoliberalismus ist eine Lebensform. Alle Bürger sollen zu Unternehmern und zu Kunden werden…

Habermas: …und zu Konkurrenten. Der Stärkere, der sich in der freien Wildbahn der Konkurrenzgesellschaft durchsetzt, darf sich diesen Erfolg als persönliches Verdienst anrechnen lassen. Es ist von abgründiger Komik, wie Wirtschaftsmanager – und nicht nur die – dem Elitegeschwätz unserer Talkrunden auf den Leim gehen, sich allen Ernstes als Vorbilder feiern lassen und mental den Rest der Gesellschaft unter sich lassen. Als könnten sie nicht mehr unterscheiden zwischen funktionalen und ehrpusselig-ständegesellschaftlichen Eliten. Was, bitte, soll am Charakter von Leuten in Führungspositionen, die ihre Arbeit halbwegs ordentlich tun, exemplarisch sein? Ein weiteres Alarmzeichen war die Bush-Doktrin vom Herbst 2002, die die Irakinvasion vorbereitet hat. Das sozialdarwinistische Potenzial des Marktfundamentalismus hat sich seitdem nicht mehr nur in der Gesellschaftspolitik, sondern auch in der Außenpolitik entfaltet.

ZEIT: Aber es war ja nicht Bush allein. Ihm stand eine erstaunliche Schar einflussreicher Intellektueller zur Seite.

Habermas: Und viele haben nichts hinzugelernt. Bei Vordenkern wie Robert Kagan tritt nach dem Irakdesaster das Denken in Carl Schmittschen Wolfs-Kategorien noch deutlicher hervor. Den regressiven Absturz der Weltpolitik in ein atomar bewaffnetes, hochbrisantes Machtgerangel kommentiert er heute mit den Worten: »Die Welt ist wieder normal geworden.«

ZEIT: Aber noch einmal zurück: Was wurde nach 1989 versäumt? Ist das Kapital schlicht zu mächtig geworden gegenüber der Politik?

Habermas: Mir ist im Laufe der neunziger Jahre klar geworden, dass die politischen Handlungskapazitäten den Märkten auf supranationaler Ebene nachwachsen müssen. Danach sah es ja auch in den frühen neunziger Jahren zunächst aus. George Bush der Ältere sprach programmatisch von einer Neuen Weltordnung und schien auch die lange Zeit blockierten – und verächtlich gemachten! – Vereinten Nationen in Anspruch nehmen zu wollen. Die vom Sicherheitsrat beschlossenen humanitären Interventionen stiegen zunächst sprunghaft an. Der politisch gewollten wirtschaftlichen Globalisierung hätten eine weltweite politische Koordination und die weitere Verrechtlichung der internationalen Beziehungen folgen sollen. Aber die ersten ambivalenten Ansätze sind schon unter Clinton stecken geblieben. Dieses Defizit bringt die gegenwärtige Krise wieder zu Bewusstsein. Seit den Anfängen der Moderne müssen Markt und Politik immer wieder so ausbalanciert werden, dass das Netz der solidarischen Beziehungen zwischen den Mitgliedern einer politischen Gemeinschaft nicht reißt. Eine Spannung zwischen Kapitalismus und Demokratie bleibt immer bestehen, weil Markt und Politik auf gegensätzlichen Prinzipien beruhen. Auch nach dem letzten Globalisierungsschub verlangt die Flut der in komplexer gewordenen Netzwerken freigesetzten dezentralisierten Wahlentscheidungen nach Regelungen, die es ohne eine entsprechende Erweiterung von politischen Verfahren der Interessenverallgemeinerung nicht geben kann.

ZEIT: Aber was heißt das? Sie halten an Kants Kosmopolitismus fest und nehmen die von Carl Friedrich von Weizsäcker ins Spiel gebrachte Idee einer Weltinnenpolitik auf. Mit Verlaub, das klingt ziemlich illusionär. Man muss sich doch nur den Zustand der Vereinten Nationen anschauen.

Habermas: Selbst eine gründliche Reform der Kerninstitutionen der Vereinten Nationen wäre nicht ausreichend. Gewiss, der Sicherheitsrat, das Sekretariat, die Gerichtshöfe, überhaupt die Kompetenzen und Verfahren dieser Institutionen müssten dringend für eine globale Durchsetzung des Gewaltverbots und der Menschenrechte fit gemacht werden – für sich genommen schon eine immense Aufgabe. Aber selbst wenn sich die UN-Charta zu einer Art Verfassung der internationalen Gemeinschaft entwickeln ließe, fehlte in diesem Rahmen immer noch ein Forum, auf dem sich die bewaffnete Machtpolitik der Weltmächte in institutionalisierte Verhandlungen über die regelungsbedürftigen Probleme der Weltwirtschaft, der Klima- und Umweltpolitik, der Verteilung umkämpfter Energieressourcen, knapper Trinkwasserbestände und so weiter verwandelt. Auf dieser transnationalen Ebene entstehen Verteilungsprobleme, die nicht in derselben Art wie Menschenrechtsverstöße oder Verletzungen der internationalen Sicherheit – letztlich als Straftatbestände – entschieden werden können, sondern politisch ausgehandelt werden müssen.” (http://www.zeit.de/2008/46/Habermas?page=3)

Der Text enthält die wichtigsten Punkte, die sich in dem zentralen Aufsatz „Eine politische Verfassung für die pluralistische Weltgesellschaft?” (Zwischen Naturalismus und Religion, 2005, 324ff) finden. Habermas’ Diagnose wird im Interviewtext aber sogar noch etwas deutlicher, die UNO-Charta sieht vor, dass

  • die Weltgemeinschaft sich um die Einhaltung der Menschenrechte kümmert – und
  • sie hat sozusagen das Friedenssicherungsmonopol.

Habermas deutet in diesem Text nur an, was er im Interview hier aber klar ausspricht: Auch die alte Frage von Staat und Märkten, die global agieren, sollte auf der Weltebene politisch behandelt werden.

Es wird in öffentlichen Debatten auch hierzulande nicht selten übersehen, dass der Krieg durch die UNO-Charta geächtet und völkerrechtswidrig ist. Zurzeit gehören 192 Staaten in der Welt den Vereinten Nationen an, sie alle haben daher auf einen wesentlichen Aspekt ihrer Souveränität verzichtet, in Kriegs- und Friedensfragen entscheidet die UNO nach dem Völkerrecht, vertreten durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen. Der Öffentlichkeit ist dies vielleicht zuletzt 2002/3 deutlicher geworden, als die USA und Großbritannien unbedingt in den Irak einfallen wollten, aber Großbritannien auf einer völkerrechtskonformen Lösung bestand. Der Irakkrieg wäre völkerrechtskonform gewesen, falls der Irak tatsächlich Massenvernichtungswaffen im von den USA und Großbritannien behaupteten Umfang besessen hätte. Der zuständige UN-Inspektor aber konnte das nicht bestätigen. Und daher kam im UN-Sicherheitsrat auch keine Mehrheit für eine UN-Intervention zustande. Folglich ist der Irakkrieg völkerrechtswidrig gewesen.

Dieser Fall ist exemplarisch, weil er zeigt, worauf Habermas – und zuvor schon Immanuel Kant – hinauswollen. Die Staaten, die der UNO beitreten, akzeptieren, dass sie sich nur noch in Notwehrsituationen selbst verteidigen dürfen, also wenn beispielsweise die Schweiz in Baden-Württemberg einfällt, darf die Bundesrepublik sich erst zur Wehr setzen und dann den UN-Sicherheitsrat anrufen. Man muss also keine feindliche Attacken einfach hinnehmen, das war auch das Recht Israels bei den entsprechenden Raketen aus dem Gazastreifen. Der Irakfall ist aber ganz anders gelagert. Im Hintergrund steht die von Habermas angesprochene Haltung der Vereinigten Staaten, die faktisch die UNO nicht mehr akzeptierten, das hängt mit dem Einfluss der Neokonservativen zusammen, Habermas erwähnt Kagan. Diese orientierten sich an der Theorie Carl Schmitts, Carl Schmittnach der es einander feindliche Weltregionen gibt, die von Vormächten organisiert werden. In dieser Theorie hat die UNO naturgemäß keinen Platz. Großbritannien sah dies etwas anders und versuchte daher eine völkerrechtskonforme Lösung zu finden. Diese aber nicht gab es nicht, weil der UN-Sicherheitsrat der Empfehlung von Hans Blix, dem schwedischen Inspektor folgte. Wie heute jede/r weiß, hatte Blix recht, es gab gar keine Massenvernichtungswaffen im Irak, es handelte sich um eine Lüge. Dies ist aber insofern nicht von Belang, weil es nur um den rechtlichen Sachverhalt geht. Ohne Zustimmung des UN-Sicherheitsrates ist ein Krieg völkerrechtswidrig, weil jeder Staat qua UNO-Mitgliedschaft diesen Sachverhalt anerkennt – und auf Teile seiner Souveränität verzichtet.

Die UNO-Charta sieht auch vor, dass die UNO in Menschenrechtsfragen tätig wird, dass sie dies nicht immer glücklich getan hat, steht fest – aber das liegt vor allem daran, weil die Mitgliedsstaaten hier oft nicht hinreichend deutlich genug für die Menschenrechtsfragen engagiert sind. Die UNO ist ein Staatenbund – und nicht dasjenige, was Kant angestrebt hatte, eine Weltrepublik. Daher kommen allgemeine Fragen wie die Menschenrechte oft unter die Räder von einzelnen Staatsinteressen. Immerhin ist inzwischen der Internationale Gerichtshof eingerichtet, der grobe Menschenrechtsverletzungen wie in Bosnien usf. verfolgt. Allerdings haben China, Russland und die Vereinigten Staaten das entsprechende Protokoll nicht ratifiziert, was im Moment George W. Bush und Donald Rumsfeld noch eine gewisse Sicherheit bietet, die offensichtlich grob gegen die Menschenrechte verstoßen haben, indem sie Folter anordneten und im Kern im Irak eine Art Massenmord veranstaltet haben, es gibt Schätzungen in Höhe von einer Million Toten, die durch den Einfall in den Irak unmittelbar und mittelbar entstanden sind. Ob dies in den Vereinigten Staaten selbst angeklagt wird, ist noch sehr offen, es gibt aber Bestrebungen hierzu.

Jedenfalls ist es in Ansätzen gelungen, die Kantische Idee ins Werk zu setzen, den Krieg durch rechtliche Vereinbarungen der Staaten untereinander zu ächten – und sogar Verfahren zu entwickeln, die Verstöße gegen das Völkerrecht mit Sanktionen bedrohen. Abhängig ist das aber von einer Zustimmung der Mitgliedsstaaten, wobei die fünf Vetomächte Russland, China, Frankreich, Großbritannien und USA eine heute faktisch anachronistische Rolle im UN-Sicherheitsrat spielen, aber eine Veränderung dieser Rolle ist im Moment noch nicht in Sicht. Dies kann nur durch Initiative der Bürger/inne/n in den einzelnen Mitgliedsstaaten, z. B. in der Bundesrepublik und den USA geschehen, sodass diese auf die Zusammensetzung ihrer Regierungen entsprechend Einfluss nehmen, wie es zuletzt in den Vereinigten Staaten geschehen ist, die jetzt eine wieder etwas freundlichere Haltung gegenüber den Vereinten Nationen zeigen. Eine große Bedeutung kommt auch Nichtregierungsorganisationen wie Amnesty International und Human Rights Watch zu, welche als Anwälte vor allem der Menschenrechte auftreten. Es wäre gut, wenn diesen doch noch ein Klagerecht vor dem Internationalen Gerichtshof eingeräumt würde.

Angela Merkel hat etwa seit November 2008 vereinzelte Äußerungen gemacht, die erkennen ließen, dass sich bei ihr angesichts der Finanzkrise ein gewisses Problembewusst­sein entwickelt. Nicht nur, dass ihr zufolge der Staat „der Hüter der Wirtschaftsordnung” ist, sondern vor allem hat sie sicher etwas leise dafür plädiert, dass die Neuordnung der Finanzmärkte auf UNO-Ebene angesiedelt werden müsste. Genau das ist auch der Punkt von Habermas, obwohl hier sicherlich inhaltliche Differenzen bestehen, wie eine solche Ordnung dann aussehen müsste. Aber es ist offensichtlich, dass einer globalisierten Wirtschaft nur ein ebenso globalisiertes Recht entsprechen kann. Ebenso gilt dies für die ökologische Krise, die tatsächlich nur durch globales Handeln und globale Rechtssetzungen wenigstens etwas gebremst werden kann. Die UNO hat hierfür entsprechende Institutionen ausgebildet, aber anders als der UN-Sicherheitsrat sind diese nicht so durchschlagend und bekannt sind sie auch kaum. Dass sich dies ändert, darauf setzt Habermas. Auch dies geht wieder nur durch Engagement der Bürger/innen und von Nichtregierungsorganisationen wie Attac. Letztere hat im Blick auf die Finanzkrise durchaus schon zuvor Richtiges zu Protokoll gegeben.

Wie im einzelstaatlichen Handeln ist also auch das Handeln der Staatenorganisation UNO auf das aktive Engagement der Bürger/innen und von Nichtregierungsorganisationen angewiesen, die etwa durch die Presse, das Fernsehen und die Blogsphäre Einfluss auf die Öffentlichkeit gewinnen können.

In der folgenden Abbildung 1 fasse ich das Gesagte zusammen:

unodiskurs.png

Abb.1: Prozess vom Diskurs der Bürger/innen bis zur UNO

Über diese abstrakten, indirekten Vermittlungen können auch hier wie im Bereich des Grundgesetzes Initiativen der Bürger/innen zu Recht werden, welches die UNO verbindlich setzen kann – wie im Völkerrecht geschehen, wichtig ist auch die Genfer Flüchtlingskommission. In der Tat kommt es auf der ökonomischen und ökologischen Ebene in der Regel zu sehr vagen Kompromissen – oder aber einige Staaten nehmen an entsprechenden Konferenzen nicht teil bzw. ratifizieren nicht die entsprechenden Beschlüsse. Es hängt aber nach meinem Eindruck nicht zuletzt vom politischen Engagement und dem Willen der Bürger/innen ab, ob die Ideen von Kant und Habermas sich nicht letztlich doch gerade in einer durch schwere Krisen gekennzeichneten Phase durchsetzen. Vor 200 Jahren war Kants Idee völlig aus der Welt, seit 1918 dann nicht mehr und nach 1945 haben sich tatsächliche Verwirklichungsformen gezeigt. Kants Idee war im Kern richtig, abstrakte Verhältnisse können nur dann einigermaßen geregelt werden, wenn das Recht als abstraktes Kommunikationsmedium gewählt wird, das auch widerstreitende Interessen letztlich verbindlich bindet.

12. Februar 2009

1 Erinnerung an die letzte Sitzung

Störungen gehen vor. M. E. ist es offen, ob hier eher Verstehens- oder Einverständnisprobleme bestehen, niemand muss mit Habermas’ Position einverstanden sein. Ich nehme daher zur Klärung noch einmal die Frage des Sprachsystems und der Sprachstruktur im Kontext alltagsphilosophischer Erwägungen konkret bei Habermas auf. Wenn wir für uns „innerlich” selbst sprechen oder mit anderen Menschen sprechen, nehmen wir Teile des im Sprachsystem kodierten, mit Regeln versehenen Zeichenvorrats auf – in seltenen Fällen schaffen wir neue Zeichen oder neue Regeln, die dann von anderen akzeptiert werden müssen, um im Sprachsystem selbst kodiert zu werden und somit auch anderen Sprecher/inne/n zur Verfügung stehen. Es war stets eine beachtliche Naivität der Subjekt- und Bewusstseinsphilosophie, dass das „innere” Sprechen oder die „inneren” Empfindungen, die inneren Bilder nicht ernsthaft semiotisch aufgeklärt wurden. Unsere Empfindungen, Bewusstseinsbilder und das innere Sprechen stellen m. E. die hauptsächlichen Bewusstseinsphänomene dar. Und es ist offensichtlich, dass sie selbst im weiteren Sinn Sinnesphänomene sind, als Zeichen handelt es sich um neuronale Prozesse vorwiegend des Tastsinns (Empfindungen), des Sehsinns (Bewusstseinsbilder) und des Hörsinns (inneres Sprechen). Die sinnlichen Zeichen des Bewusstseins sind also hauptsächlich taktil/haptisch, visuell und auditiv, ohne dass beispielsweise olfaktorische (riechende) und gustatorische (schmeckende) Phänomene hier ausgeschlossen werden, sie erweitern, bereichern und differenzieren den Empfindungsaspekt des Bewusstseins. Unsere Empfindungen, Bewusstseinsbilder und das innere Sprechen in ihrem sinnlichen Aspekt bezeichnen die Ereignisse unseres Erlebens und Handelns, also wie wir unsere Empfindungen, Bewusstseinsbilder und unser inneres Sprechen erleben, ebenso unsere Handlungen, die ja in der Regel sensorische und/oder motorische Aspekte einschließen. Und die rezipierende Darstellung dieses Verhältnisses des sinnlichen Aspektes unserer Bewusstseinsphänomene und der Ereignisse unseres Erlebens und Handelns stellt eine prozessuale Selbstreferenz im Kontext einer dynamischen, veränderlichen Selbstkonzeption dar.

In der Interaktion mit anderen Menschen lernen wir mit der Zeit zwei Perspektiven zu unterscheiden. Wir betrachten uns für uns selbst und unterscheiden davon die Erwartungen der Anderen an uns, die diese deutlich oder undeutlich gegenüber uns äußern. Im Anschluss an Erwägungen von William James u. a. ist dies nicht sehr glücklich als Differenz von „I” und „Me” bezeichnet worden, was schon gefährliche (und alltagssprachlich fehlorientierte) Substanzialisierungen nahe legen kann. Tatsächlich sind aber hier Prozessreihen von Ereignissen und Interpretationen gemeint. Es bilden sich also Selbstkonzeptionen aus, die immer in Interaktion mit den wahrgenommenen Erwartungen der anderen an uns stehen. So kann man sich genau entsprechend dieser Erwartungen zu verhalten versuchen, man kann aber demgegenüber auch eine eigene Perspektive deutlich distanziert und frei entwerfen. Die mit „I” bezeichnete Prozessreihe von Interpretationen der qualitativen Identität der eigenen Person, also die Antwort auf die Frage: Wer bin ich? kann bestimmte Tendenzen zur Kohärenz aufweisen, auch bis hin zur Verhärtung. Ebenso kann sie aber angesichts der dauernden Wahrnehmung der durch „Me” bezeichneten Prozessreihe stetigen Irritationen und Herausforderungen unterliegen. Worauf es aber hier ankommt ist, dass solche Auffassungen von der qualitativen Identität einer Person einen holistischen, ganzheitlichen Charakter aufweisen, sie versuchen, die gesamte Person zu integrieren.

An diese im Pragmatismus, dann z. T. auch in der Phänomenologie entwickelte Auffassung eines auf andere und anderes interaktiv bezogenen Selbsts, die auf hier schon erwähnte Einsichten von achtsamen Vätern und Müttern sowie auch der neueren Forschung zur Bildung des Selbstbewusstseins bei Kindern bis zum achten Monat aufruht, kann die Philosophie Habermas’ anknüpfen. Denn sofern die inneren Prozesse selbst Zeichenprozesse sind, handelt es sich bei der öffentlichen Sprachverwendung und
-rezeption aus der Innenperspektive betrachtet um nichts anderes als um Übersetzungsprozesse aus einem Zeichensystem in ein anderes, wobei dies beim inneren Sprechen leichter als bei den inneren Bildern und Empfindungen ist. Es kommt dann aber genau darauf an, dass man sich das Sprachsystem, das man alltäglich verwendet, auch genauer ansieht, also achtsamer gegenüber den eigenen automatisierten, oft unbewussten Gewohnheiten wird.

Dies alles wird durch sprachlich kodierte, in der Sprachstruktur festgelegte Regeln, die wir keineswegs alle selbst erfunden haben, ausgedrückt, durch indexikalische Zeichen wie „ich”, „du”, „er”, „sie”, „es” … durch Prädikate, welche die Satzstruktur mithilfe von Präpositionen und Beugungen bestimmen wie „Jemand ist Erwachsenenbildungsdozent”, in deren „offene Stellen” (hier durch „Jemand” dargestellt) dann die indexikalischen Zeichen eingesetzt werden können, sodass ganz einfache propositionale Gehalte entstehen können, wie „Ich bin Erwachsenbildungsdozent”. Dazu müssen jetzt Sie sich verhalten, Sie können den Kopf schütteln und sagen: „So what?” – oder „Das ist uns nicht ganz unbekannt!”, vielleicht auch: „Was wollen Sie uns damit nun sagen?” Und ich antworte: „Ich habe Ihnen einen Beispielsatz gegeben, an dem Sie die interne Struktur eines öffentlich geäußerten Satzes in seinem kommunikativen Vollzug sehen.”

Die Fehlinterpretation dieser Struktur durch Aristoteles in περὶ ἑρμενείας (peri hermeneias [Über den Ausdruck]) hat dazu geführt, dass die indexikalischen Zeichen als Verweise auf Substanzen gedeutet wurden, im Mittelalter wurde die Substanz dann zur zentralen Kategorie aufgewertet, was sich auch in den Subjektkonzeptionen und den Unterstellungen von „dem Ich” niederschlägt, hierbei handelt es sich um Substanzialisierungen, die nicht durch die Alltagssprache gedeckt sind. Rückt demgegenüber das Prädikat in den Vordergrund der Betrachtung wird die Kategorie der Relation, der Beziehung wesentlich, denn Prädikate drücken Relationen aus. Dies wird nicht nur durch unsere Sprachstruktur unterstützt, sondern auch durch eine entsprechende Relationenlogik, wie sie Peirce vorgelegt hatte. Parallel dazu hat sich in der Quantenphysik gezeigt, dass auch hier die Phänomene besser verstanden werden können, wenn die Relation als Grundlage der Wissenschaft betrachtet wird, Parallelen ergeben sich beispielsweise auch zur Osteopathie, wenn sie wissenschaftlich und philosophisch reflektiert ist[1], dies gilt auch insbesondere für die Psychosomatische Medizin[2].

Der propositionale Gehalt von „Ich bin Erwachsenenbildungsdozent” ist klar, der instruktive Modus oder Sprechaktmodus kann eine Behauptung sein, ist aber hier von mir als Erklärung oder Veranschaulichung gemeint. Sie sind angeredet – und reagieren auf der Verständnisebene metakommunikativ auf meine etwas rätselhafte Äußerung, indem Sie nach dem gemeinten instruktiven Modus oder Sprechaktmodus fragen.

Als ich den Beispielsatz äußerte, habe ich versucht, die vier Prinzipien:

  • Inklusivität,
  • Gleichverteilung kommunikativer Freiheiten,
  • Aufrichtigkeitsbedingung,
  • Abwesenheit von kontingenten äußeren oder der Kommunikationsstruktur innewohnenden Zwängen einzuhalten.

Die möglichen Äußerungen, die ich Ihnen zugeschrieben habe, nehmen die metakommunikativen Möglichkeiten der Sprachstruktur bzw. des Sprachsystems in Anspruch. Diese Struktur löst nach Habermas die alten transzendentalen Unterstellungen ab, sie ist vielleicht „banal”, was aber gerade nicht gegen sie spricht. Denn es geht um Alltagsphilosophie in einem bestimmten Sinn, Philosophie drückt nicht abstrakte und nur wenigen zugängliche Gehalte aus, die sie dann dem armen Volk mitteilt – jedenfalls tun Alltagsphilosph/inn/en so etwas nicht. Es geht darum, dazu anzuleiten, achtsam mit der eigenen Praxis umzugehen – und darin die Möglichkeiten, Ansätze zu einer gelingenden Gesellschaft zu finden und sie möglichst auszubauen.

Eben dies wird allgemeiner durch die Erwartungssicherheit des Rechts gestützt, weil selbst metakommunikative Versuche oft keine Einverständnisse hervorbringen, vor allem aber, weil leider auch in der Zeit von DSL und Internet nicht ständig alle mit allen alles genau aushandeln können, selbst in der Schweiz will das nicht gelingen, weshalb es Volksabstimmungen und keine zwingend vorgeschriebenen Volkskonsense gibt. Wie Habermas’ rekursive Grundrechtsinterpretation zeigt, beruhen auch die Rechtssetzungen letztlich auf der Beteiligung vieler Menschen an elementaren Diskursen, die sogar notwendig sind, um die verschiedenen Ebenen des Politiksystems nahe am eigentlichen Souverän, dem Volk zu halten. Angesichts der verschiedenen Dialekte in den gesellschaftlichen Subsystemen wird also mit dem Recht doch ein Integrationsversuch gemacht, der oft nur sanktionsbewehrt verneint werden kann. Das Recht fungiert also oft wider Willen als allgemeine Sprache oder als allgemeines Zeichensystem, das eine gewisse Erwartungssicherheit in der Gesellschaft schafft. Daher die Versuche, jetzt gehaltvolle Rechtssetzungen in der Folge der Finanzkrise zu finden.

[1] Görnitz, T., Quanten sind anders. Die verborgene Einheit der Welt, Heidelberg/Berlin 1999; Littlejohn, J. M., Psychophysiologie, Pähl 2008.[2] Uexküll, Th. von u. a. (Hg.), Psychosomatische Medizin, München u. a. 1997.

10. Februar 2009

Sozialphilosophie III: Jürgen Habermas

1. Erinnerung an den 02.02.

Die Sitzung befasste sich mit den Diskursdifferenzierungen, auch dem Ansatz zur Diskursethik – und den entsprechenden wesentlichen vier Kriterien:

  • Inklusivität,
  • Gleichverteilung kommunikativer Freiheiten,
  • Aufrichtigkeitsbedingung,
  • Abwesenheit von kontingenten äußeren oder der Kommunikationsstruktur innewohnenden Zwängen.

Deutlicher als zuvor wurde im Kurs, dass es Habermas um die Interpretation der kommunikativen Sprachstruktur geht, welche u. a. diese vier Punkte voraussetzt. Und wer in Diskursen diese Sprachstruktur verwendet, muss faktisch diese vier Punkte unterstellen.

Wie ist es dann zu erklären, was im Kurs nicht selten betont wurde, dass wir dann so viele gegenteilige Erfahrungen machen? Selbst die friedlichste Frau kann nichts dagegen tun, dass der befremdliche Nachbar selbst auf metakommunikative Klärungsversuche nicht eingehen möchte. Habermas’ Argument zielt darauf, dass jede/r auf diese Diskursvoraussetzungen angesprochen werden kann – danach richten muss sich niemand, denn man kann sprachlich Vorgegebenes verneinen. Diese kommunikative Sprachstruktur tritt bei Habermas an die Stelle der alten transzendentalen Voraussetzungen, jede/r kann sich bei einigem Nachdenken über diese Voraussetzungen ihrer/seiner alltäglichen Sprachpraxis klar werden. Damit vollzieht Habermas auch eine deutliche philosophische Wende mit, er tendiert jedenfalls teilweise zur Alltagsphilosophie. Theorien stehen nicht mehr einfach als wissenschaftliche Theorien der Alltagserfahrung gegenüber, aber wichtiger ist noch, dass Theoretiker selbst an der Alltagspraxis teilnehmen müssen, jedenfalls für philosophische theoretische Annahmen gilt, dass die Philosophin oder der Philosoph diesen nicht einfach distanziert gegenübersteht, sondern sie aus ihrer/seiner eigenen Alltagspraxis und derjenigen anderer Menschen entwickelt. Prinzipiell gilt also die Grundidee von Peirce, dass „alle Menschen philosophieren…”

2. Die ergänzende Rolle des Rechts

Wie das Alltagsbeispiel des Nachbarschaftsstreits zeigt, gibt es auch bei Verständigungsversuchen einer Seite oft keine Lösung, weil die andere Seite den Diskurs schlicht verweigert. Noch allgemeiner aber ist, dass es in einer großen komplexen Gesellschaft selbstverständlich viele Auffassungen dessen gibt, was gut, richtig, angemessen, nützlich usf. ist. Es gibt unterschiedliche Interessen von Individuen, Gruppen, Unternehmen, zivilgesellschaftlichen Akteuren wie Religionsgemeinschaften, Nichtregierungsorganisationen, Verbänden usf. Habermas teilt die Annahme vieler Historiker/innen, Sozialgeschichtler usf., dass nach der Aufklärung die europäischen und nordamerikanischen Gesellschaften zu nachtraditionellen Gesellschaften geworden sind, mit unterschiedlichen Gewichtungen und Geschwindigkeiten, aber mit einer einheitlichen Tendenz. Wie schon in der klassischen Antike wird insgesamt deutlicher, dass nicht nur in anderen Ländern andere Sitten gelten, sondern dass auch in derselben Gesellschaft deutlich verschiedene sittliche Überzeugungen und Lebensformen auftreten. Noch stärker als in der Antike tritt das einzelne Individuum aus seinen gewohnten Sozialbezügen wie Familie, Kirche, Nachbarschaft, kleineren oder größeren politischen Gemeinschaften usf. heraus – und führt potenziell ein selbstbestimmtes, selbstentworfenes Leben, wie Habermas u. a. mit Bezug auf Sartre sagt. Insofern tritt die traditionelle Verflochtenheit in Milieus, Lebenswelten, Gemeinschaften stärker zurück. Zunehmend ergeben sich ganz verschiedene Lebensperspektiven, die teilweise auch über massenmediale Kommunikation präsentiert werden. „Normal” wird am ehesten das Bestreben, über einen Beruf in die Gesellschaft einbezogen zu werden (Berufsbiografie).

Wie schon in der klassischen Antike reagiert die Philosophie auf derartige gesellschaftliche Tendenzen mit dem Versuch, über traditionelle Moralen bzw. Sittlichkeiten hinaus, ethisch sittliches Leben zu begründen. Darin zeigt sich, dass nichts einfach selbstverständlich oder „naturwüchsig” ist. Da es keine wirklich tragfähigen Letztbegründungsmuster gibt, bleibt der Diskurs der verschiedenen Perspektiven, der an sich mit seinen metakommunikativen Möglichkeiten eine Idealform der Vergesellschaftung bietet. Alles wird von allen besprochen und ausgehandelt. Die verschiedenen Perspektiven werden anerkannt – und man findet für alle tragbare Kompromisse. Das mag noch für die antike Polis (Stadt) eine realistische Perspektive gewesen sein, so auch Hannah Arendts politische Vorstellungen, die denen von Habermas teilweise sehr verwandt sind. Schon aus Zeitgründen, Entfernungsgründen, Gründen der Beschäftigung usf. ist ein Dauerdiskurs aller mit allen nur schwer möglich, prinzipiell sind DSL und das Internet hier zwar Verbesserungen, aber eigentlich nur in der Entfernungsfrage. Insofern braucht man für komplexe Gesellschaften, in denen ganz verschiedene Lebensentwürfe und Interessen auftreten, ein abstraktes Niklas LuhmannKommunikationsmedium, das Erwartungssicherheit schafft. Den Begriff der Erwartungssicherheit übernimmt Habermas aus der systemtheoretischen Soziologie insbesondere Niklas Luhmanns. Dieser hat theoretisch beobachtend die gesellschaftlichen Prozesse seit der frühen Neuzeit als fortschreitende Differenzierung von gesellschaftlichen Subsystemen beschrieben, die ihre Kommunikationen an bestimmten Leitdifferenzen ausrichten, Wahrheit vs. Falschheit ist die Leitdifferenz des Subsystems Wissenschaft, „Zahlen” vs. „Nicht-Zahlen” diejenige des Wirtschaftsystems, „Transzendenz” vs. „Immanenz” orientiert die Kommunikationen des Religionssystems, „Regierung vs. Opposition” ist Luhmann zufolge die Leitdifferenz der Kommunikationen des Politiksystems. Da die verschiedenen Leitdifferenzen die jeweiligen Kommunikationen stark prägen, entstehen in einer Gesellschaft subsystemspezifische Dialekte, die füreinander nahezu unverständlich sind, wie längere Zeit zwischen Politiksystem und Wirtschaftssystem bei uns ganz klar erkennbar war. Nun ist die Differenz von „Zahlen” und „Nicht-Zahlen” relativ leicht auch in andere Systeme übertragbar, weil sich jede/r irgendwie ernähren muss, politische Projekte Geld kosten usf., sodass dem Wirtschaftssystem und seiner Leitdifferenz in der Gesellschaft eine dominierende Rolle zugewachsen ist.

Viele Punkte der Analyse Luhmanns sind so gut, dass sie unbestreitbar erscheinen. Auch Habermas ist hiervon nicht unbeeindruckt, daher übernimmt er auch die soziologische Rechtsdefinition als Sicherstellung von Erwartungssicherheit. Damit ist gemeint, dass die vielen Streitsituationen, Interessenskonflikte usf., die nicht im vernünftigen Diskurs einvernehmlich geklärt werden können, einer Entscheidung bedürfen. Allerdings kommen die entsprechenden erwartungssicherheitssichernden Rechtsregelungen durch parlamentarischen Beschluss oder administrative Rechtsverordnung zustande, sodass sie stets bestenfalls einen Kompromiss zwischen Interessen darstellen können, etwa zwischen Hausbesitzern und Mietern, Arbeitnehmern und Arbeitgebern, Selbstständigen und Nicht-Selbstständigen, Religiösen und Areligiösen, Migranten und Einheimischen, Frauen und Männern. Die Erwartungssicherheit wird dadurch gesichert, dass bei Nichtbefolgung dieser Regeln staatlich oder privat geklagt werden kann – und es entsprechend Sanktionen geben kann.

Nüchtern betrachtet, gibt es das Recht, weil sich die verschiedenen Individuen, Gruppen, Organisationen usf. nicht in Diskursen auf eine einheitliche Moral einigen können. Es gibt auch nicht so viele gut erzogene Individuen, die sich vorbildlich verhalten, sondern über rechtliche Regelungen wird die Entscheidung auf das Parlament geschoben, woraus dann neue rechtliche Regeln als Kompromiss entstehen, die entsprechende Empörung mancher Gruppen hervorrufen, wie man sich an der Abtreibungsregelung leicht klar machen kann. Hier ist das Rechtssystem und seine Problemlage sogar im Bundesverfassungsgericht reflexiv geworden, weil dieses entschieden hat, dass Abtreibung in den ersten drei Monaten zwar rechtswidrig sei, aber straffrei bleibe – in diesem Paradox zeigt sich die Gespaltenheit in den Meinungen innerhalb der Bevölkerung, der Widerstreit zwischen Lebensrecht des Embryos und Selbstbestimmungsrecht der Mutter.

Demgegenüber gibt es neuerdings wieder Versuche, die sittliche Realität als eigentlich sehr viel einfacher darzustellen. Wissenschaftlich wird evolutionsbiologisch und darauf aufbauend „moralpsychologisch” versucht festzuhalten, es gebe evolutionär vorseligiert bestimmte Standardeinstellungen, die bei aller Varianz von allen Menschen im Kern – sozusagen angeboren – geteilt würden:

„[W]e evolved a moral instinct, a capacity that naturally grows within each child, designed to generate rapid judgments about what is morally right or wrong based on an unconscious grammar of action. Part of this machinery was designed by the blind hand of Darwinian selection millions of years before our species evolved; other parts were added or upgraded over the evolutionary history of our species, and are unique both to humans and to our moral psychology.”[1]

„Wir haben einen moralischen Instinkt ausgebildet, eine Fähigkeit, die natürlich in jedem einzelnen Kind wächst und dazu entworfen ist, schnelle Urteile darüber zu fällen, was moralisch richtig oder falsch ist. Dies geschieht auf der Grundlage einer unbewussten Grammatik der Handlung. Ein Teil dieses Mechanismus wurde durch die blinde Hand der darwinschen Selektion Millionen Jahre vorher entworfen, bevor sich unsere Art entwickelte. Weitere Teile wurden während der Evolutionsgeschichte unserer Art hinzugefügt oder erweitert. Und sie stehen einzigartig sowohl den Menschen und unserer moralischen Psychologie zur Verfügung.”

Dieser Mechanismus führt dann folgende „richtige” moralische Urteile aus, die sozusagen blitzschnell ausgespuckt werden:

„1. ‘Don’t kill’, 2. ‘Don’t cause pain or suffering to others’, 3. ‘Prevent evil or harm from occuring’, 4. ‘Rescue persons in danger’, 5. ‘Tell the truth’, 6. ‘Nurture the young and dependent’, 7. ‘Keep your promises’, 8. ‘Don’t steal’, 9. ‘Don’t punish the innocent’, 10. ‘Treat all persons with equal moral consideration.’[2]

1. Du sollst nicht töten; 2. Verursache bei anderen keinen Schmerz oder kein Leiden; 3. Vermeide das Auftreten von Übel oder Schaden; 5. Sage die Wahrheit; 6. Fördere die jungen und abhängigen Menschen; 7. Halte Deine Versprechen; 8. Du sollst nicht stehlen; 9. Bestrafe nicht den Unschuldigen; 10. Behandele alle Menschen mit gleicher moralischer Achtung.

Dass es sich hierbei gerade um zehn Regeln oder spontane Urteile handelt, ist natürlich vor dem Hintergrund der Bibel suggestiv. Aber schon in der Bibel ist der erste Punkt: „Du sollst nicht töten!” in seiner Bedeutung kontrovers. In den Zehn Geboten bedeutet der Ausdruck genau den Mord an einem rechtstreuen Mitglied der nordisraelitischen, judäischen oder später jüdischen Gruppe. Erst im alexandrinischen Frühjudentum und in der Bergpredigt wandelt sich der Sinn dieser Formulierung durch dynamische, erfahrungsgesteuerte Schriftauslegung zu einem universalen Tötungsverbot. Schon dieses eine Beispiel zeigt, dass es die angeborene Sittlichkeit nicht gibt, sondern dass sie sich mit den gesellschaftlichen Bedingungen z. T. ganz gegensätzlich wandelt – und in der klassischen Antike sowie in der Folge der Aufklärung wird dies explizit, weshalb Habermas den vernünftigen Diskurs empfiehlt – und als Entlastung dann das Recht, welches auch schwierige Streitfragen um das Tötungsverbot wie bei der Abtreibung einigermaßen kompromissfähig entscheidet und damit eine relative Erwartungssicherheit verleiht.

Eines der Hauptprobleme dieser Funktion des Rechts besteht darin, dass das Volk als Souverän durch seine Vertreter das Recht beschließen lässt, dem es sich dann selbst unterwirft – und auch den Sanktionen, die folgen, wenn das Recht von seinen eigentlichen Autoren nicht befolgt wird.

Dies geht nur dann, wenn es eben auch entsprechende Grundrechte gibt, welche die souveräne Stellung des Volkes oder der Bevölkerung sicherstellen:

(1) „Grundrechte, die sich aus der politisch autonomen Ausgestaltung des Rechts auf das größtmögliche Maß gleicher subjektiver Handlungsfreiheiten ergeben.” (Faktizität und Recht, 1999, 155)

Damit ist gemeint, dass wir genau dasjenige tun und lassen dürfen, was die Freiheitsrechte anderer Menschen nicht verletzt. Dazu gehören auch das Recht auf Leben und körperliche und psychische Unversehrtheit. Diese Grundrechte eröffnen uns einen beachtlichen Freiheits- und Handlungsspielraum.

(2) „Grundrechte, die sich aus der politisch autonomen Ausgestaltung des Status eines Mitgliedes in einer freiwilligen Assoziation von Rechtsgenossen ergeben.” (ebd.)

Dies nimmt darauf Bezug, dass wir Vereine, Parteien, Unternehmen, Organisationen jeder Art gründen können, die auf der freien Zustimmung anderer beruhen.

(3) „Grundrechte, die sich unmittelbar aus der Einklagbarkeit von Rechten und der politisch autonomen Ausgestaltung des individuellen Rechtsschutzes ergeben.” (156)

So etwa das informationelle Selbstbestimmungsrecht, dasjenige der Unverletztlichkeit der Wohnung, das Recht auf Eigentum u. a. m.

Dass wir auch Autor/inn/en unserer Rechtsordnung sind, wird durch die folgenden Grundrechte sichergestellt:

(4) „Grundrechte auf die chancengleiche Teilnahme an Prozessen der Meinungs- und Willensbildung, worin Bürger ihre politische Autonomie ausüben und wodurch sie legitimes Recht setzen.” (156)

Diese vierte Perspektive der Grundrechte ist reflexiv, weil es natürlich auch die Grundrechte der Art (1) bis (3) nicht gäbe, wenn sie nicht durch die Ausübung von Rechten der Art (4) gesetzt oder „gesatzt” worden wären. Ein gutes Beispiel ist das jetzt geschlossene Gefangenenlager Guantanamo, in denen Menschen die Rechte der Art (3), also die Einklagbarkeit verweigert wurde, weil nicht zuletzt u. a. massiv durch Folter gegen das Recht auf körperliche und psychische Unversehrtheit (1) verstoßen wurde. Diese Menschen wurden ganz bewusst sogar außerhalb des Rechtsraumes des Völkerrechts bzw. des Kriegsgefangenenrechts gehalten, sie galten als outlaws im wörtlichen Sinn, also in keiner Weise auch als Autor/inn/en des Rechts, gegen das sie angeblich verstoßen hatten.

Es gibt weitere Grundrechte, die Habermas entsprechend modern formuliert:

(5) „Grundrechte auf die Gewährung von Lebensbedingungen, die in dem Maße sozial, technisch und ökologisch gesichert sind, wie dies für die chancengleiche Nutzung der (1) bis (4) genannten bürgerlichen Rechte unter gegebenen Verhältnissen jeweils notwendig ist.” (156f)

Um (1) bis (4) ausüben zu können, bedarf der einzelne Mensch also:

(a) eines Sozialstaates, der durchaus auch subsidiär organisiert werden kann, also etwa durch Nichtregierungsorganisationen wie die Caritas;

(b) einer wissenschaftlich-technischen Sphäre, die sich ökononisch und lebensweltlich in der Produktion und dem Konsum entsprechender Güter zeigt;

(c) einer Lebenswelt und Ökonomie, die im Einklang mit den ökologischen Verhältnissen besteht.

Dies alles wird politisch-administrativ und gesetzgeberisch wieder in Rechtsverordnungen oder Gesetze gegossen.

D. h., die ursprüngliche Idee des vernünftigen Diskurses aller mit allen lässt sich angesichts der komplexen modernen Gesellschaften, der in ihnen widerstreitenden Interessen, der Verschiedenheit der Lebensentwürfe der Individuen nur in der Kombination mit politisch-administrativen und gesetzgeberischen Verfahren und Rechtssetzungen einlösen. Diese friedliche Lösung Habermas’ darf nicht missverstanden werden, die politisch-administrativen und gesetzgeberischen Prozesse bleiben nur dann akzeptabel, wenn die Bevölkerung selbst an der basalen Diskursebene stets aktiv beteiligt bleibt. Damit ist gemeint, dass die Rechte der Art (4) wirklich aktiv von sehr vielen Bürger/inne/n genutzt werden müssen, um eine Verselbstständigung der politisch-administrativen und gesetzgeberischen Ebene als eher unwahrscheinlich erscheinen zu lassen. Der Wahlkampf von Obama, der ja eine zweijährige Vorgeschichte hat, zeigt, dass es geht. Und die ersten Äußerungen der Administration belegen u. a. bei der Münchner Sicherheitskonferenz, dass die administrative Politik der Vereinigten Staaten eine gewaltige Umkehr erfahren hat.


[1] Hauser, Marc D (2006) Moral minds. How nature designed our universal sense of right and wrong. New York: Harper Collins. S. xvii.[2] Beauchamp, Tom (2003) A Defense of the Common Morality. S. 260.

4. Februar 2009

Erinnerung an die letzte Sitzung (Philosophiekreis Heidelberg)

Safranski stellt in den Kapiteln 5 bis 7 eher konservative Auffassungen vor, Schopenhauers metaphysische Arthur SchopenhauerWillenstheorie, die Institutionenauffassung Gehlen und staatliche Theorien, die am Problem der „Verfeindung“ orientiert seien. Inwieweit diese Darstellungen zutreffend sind, mag dahingestellt sein. Ziel ist es zu zeigen, dass es unterschiedliche Umgehensweisen mit dem sogenannten „Bösen“ gibt.
Schopenhauers Auffassung gehört zu den Konzeptionen, die das Böse zur Wirklichkeit rechnen, also keineswegs am „Drama der (individuellen) Freiheit“ orientiert sind. Denn Schopenhauer gehört zu den hartnäckigen Leugnern der Willensfreiheit des einzelnen Menschen. Er ist triebgesteuert – und metaphysisch eben durch den Willen an sich. Da kann es wenig Erfreuliches in der Welt geben, die Auffassung des Buddha, alles sei Leiden, ist auch diejenige Schopenhauers. Einzig in mystischen Situationen ergibt sich ein Ausweg.
Arnold GehlenDie Institutionen- und Staatstheorien sind schon eher am Problem der menschlichen Freiheit orientiert. Aber sie trauen dem Individuum seine Freiheit gar nicht zu – bzw. befürchten, daraus entstehe Unordnung, weil das Individuum seine Freiheit nicht gebrauchen könne. Grotesk ist Gehlens Unterstellung, ein solcher Gebrauch sei nur möglich, wenn das Individuum sozusagen fest umgrenzt und abgeschlossen sei. Tatsächlich aber besteht die menschliche Freiheit im Entwurf des eigenen Lebens im Angesicht der anderen Menschen. Gehlen verkennt also schlicht dasjenige, was die Freiheit des Menschen ausmacht. Und wie Heidegger erklärt er dann seine Zustimmung zum Nationalsozialismus als Irrtum des Systems und nicht seiner selbst, auch hier habe sich die unkontrollierbare Dynamik der individuellen Freiheit vergegenständlicht.
Ein wenig schlecht weg kommen diejenigen Auffassungen, die das Problem der menschlichen Freiheit mit der Anerkennungsproblematik verbinden, alles wird auf dem Hintergrund von Hobbes’ Kampf um Anerkennung Thomas Hobbesverstanden. Doch damit wird man der Hegelschen Philosophie nicht gerecht, die gerade an Versöhnung und Liebe orientiert ist. Denn diese ist jedenfalls ein nachvollziehbares Modell Georg Wilhelm Friedrich Hegelwie Anerkennung und Unterscheidung von reifen Menschen miteinander vermittelt werden kann.

3. Februar 2009

2. Erinnerung an die letzte Sitzung (Philosophie für Jedermann, Neckargemünd)

Die letzte Sitzung versuchte sich dem grundlegenden Modell von Jürgen Habermas zu nähern, die einzelnen Momente wie propositionaler Gehalt einer Äußerung, instruktiver Modus, kommunikativer Aspekt jeder Äußerung, Probleme des Ver-stehens und die Schwierigkeiten des Einverständnisses mit einer Äußerung wurden besprochen. Sind Äußerungen prinzipiell kommunikativ, ist auch die Entstehung des Selbstbewusstseins nur vor einem kommunikativen Hintergrund denkbar, wofür auch jüngste empirische Forschungen sprechen, dann gilt prinzipiell, dass Hauptgegenstand einer Philosophie durchaus die Kommunikationsprozesse sein können. Das Individuum und sein Bewusstsein werden mithin – wie Habermas gelegentlich sagt – „dezentriert“.
Die Schwierigkeiten, die ein solcher Entwurf bietet, lässt sich nur über Metakommunikation kontrollieren: Wie ist eine Äußerung zu verstehen? Wie können wir miteinander über eine Äußerung einverstanden sein? Beide Fragen müssen metakommunikativ erörtert werden. In keinem Fall wird dadurch eine Einigung zwingend, dennoch ist sie möglich.
Wer auf Metakommunikation setzt, muss mit dem Eisbergphänomen rechnen: Unter Wasser ist noch mehr...Manches, vielleicht das Meiste, ist an der Oberfläche nicht zu sehen, es bestimmt gleichwohl jede kommunikative Äußerung mit, die natürlich stets in die gesamte Wirklichkeit eines Individuums eingebettet ist. Gleichwohl bieten die formalen Strukturen der Sprache, die sich als Kommunikationsmuster analysieren lassen, unzweifelhaft eine stabile Struktur, worin alle Individuen einbezogen werden. Auch der Austausch von Gründen ermöglicht eine Klärung von Konflikten. Dass diese geklärt werden können, ist möglich, aber nicht zwingend. Habermas setzt aber auf die sprachlich strukturell vorgegebene Möglichkeit, auf die man immer wieder aufmerksam machen kann und auch muss. Diskursverweigerer haben es daher nicht leicht, weil sie gegen die sprachlich vorgesehenen Regeln verstoßen, was man ihnen dann auch vorhalten kann.

3. Diskursunterstellungen, Diskursunterscheidungen

Habermas’ Ziel besteht in einer Rekonstruktion des politischen Diskurses. Dieser wird oft stellvertretend für die einzelnen Menschen von Organisationen geführt, die dann auch in den Medien repräsentiert sind. Diese versuchen oft ihren Einfluss zu maximieren, sodass ungünstige Diskursstile entstehen, wie man sie etwa in Talkshows beobachten kann – es scheint eher nicht um Konfliktklärung, sondern um Durch-setzung der eigenen Position zu gehen. Dies widerspricht im Kern dem Grundgesetz, welches vorsieht, dass alle Gewalt vom Volk ausgeht. Das kann nur funktionieren, wenn „das Volk“ seine bestimmende politische Macht nicht an die Stellvertreter einfach abgibt. Die anspruchsvolle Idee, dass das Politiksystem in der Gesellschaft zur Selbststeuerung der Gesellschaft stark beitragen soll, ist sonst gar nicht zu leisten. Es liegt also nicht nur an den Berufspolitikern, wenn es zu einer starken Entfremdung von politischen Repräsentanten und Volk kommt, sondern auch am mangelnden politischen Engagement der Menschen. Wie die letzten Jahre in Deutschland gezeigt haben, ist eine zu große Arbeitsteilung hier eher nicht zielführend. Umgekehrt konnte Barack Obama nur die Wahlkampagne ObamasPräsidentschaftswahl gewinnen, weil er eine basisorientierte Mobilisierung von Menschen erreicht hat, die bisher nicht gewählt haben. Dabei müssen die Erwartungen der Menschen mit dem politischen System von Parlament und Exekutive vermittelt werden. Die Kampagne von Obama ist allerdings ein gutes Bei-spiel dafür, dass der Versuch gelingen kann, die verschiedenen Ebenen des Politiksystems, die elementare politische Verständigung in der Bevölkerung und die administrativ-parlamentarische Ebene miteinander zu verschränken.
Habermas’ Idee besteht nun darin, dass sein Diskursmodell für diese beiden entscheidenden Ebenen gelten soll. Nur so ist der Einfluss von Lobbyisten rational bearbeitbar. Diese tragen offen legitim ihre Vorstellungen vor – und setzen sich öffentlich der Kritik oder auch Zustimmung aus. Das Grundprinzip ist also dasjenige einer unbeschränkten Öffentlichkeit. Gegen die Vorfilterungen beispielsweise der Mainstream-Medien gibt es heute nicht nur die alten Methoden der Kommunikation vor Ort z. B. durch Demonstrationen, Veranstaltungen usf., sondern – wie man auch an der Kampagne Obamas sehr schön sehen kann – das Internet. Obama hat seinen Internetwahlkampf stets mit entsprechenden Communities verbunden, die dann auch vor Ort aktiv wurden. Die Kommunikationsstrategie von Israel im Gazakonflikt ist nicht zuletzt an der Blogsphäre gescheitert, weil dort alsbald entsprechende fatale Bilder zu sehen waren, die nicht zur offiziellen Auffassung der israelischen Regierung passten. Dies hatte Rückwirkungen auch auf die Leitmedien, die das nicht mehr unterdrücken konnten. Ohne Engagement geht das natürlich nicht, das politische Interesse an der Selbstbestimmung muss vorhanden sein, darauf beruhen die Habermas’schen Überlegungen. Das ist aber mit den Menschenrechten gegeben – und die bemühten Versuche von Gruppierungen wie der „Initiative für Neue Soziale Marktwirtschaft“ im politischen Bereich und der Giordano-Bruno-Gesellschaft im wissenschaftspolitischen Bereich zur Medienbeeinflussung zeigen im Kern nur, dass die einzelnen Menschen letztlich die Entscheidungshoheit besitzen, was sich im Bundestagswahlergebnis 2005 deutlich gezeigt hat, wo die Positionen der „Initiative für Neue Soziale Marktwirtschaft“ in der Bevölkerung keine Mehrheit fanden. Dadurch hat sich auch die parlamentarisch-administrative Politik stark verändert. Man muss es vielleicht noch betonen, aber nach der Finanzmarktkrise ist der Neoliberalismus nicht nur intellektuell als gescheitert zu betrachten, vor allem waren Debatten über die Verstaatlichung der Privatbanken früher kaum denkbar.
Wie immer man das inhaltlich selbst bewertet, es ist jedenfalls klar, dass die parlamentarisch-administrative Ebene stark auf die Meinungen in der Bevölkerung reagiert, welche ja nicht unbekannt sind, weil sie stets erfragt werden. Und dies kann man optimieren, wie Habermas glaubt.
Ihm zufolge leben wir in einer „nachmetaphysischen“ Epoche. Das heißt vor allem, dass wir nicht einfach sagen können, so ist die allgemeine Struktur der Sachverhalte im Ganzen oder in einem bestimmten Bereich wie der Wirtschaft oder der Politik. Selbst wenn man die metaphysische Frage nicht völlig verneint, kann man sie bestenfalls hypothetisch behandeln – und steht sofort vor anderen Hypothesen darüber, was die Welt im Innersten zusammenhält. Auch hier kann es eine Neigung zum Autismus geben, das lässt sich stark beobachten, sodass jede/r seiner eigenen Weltanschauung anhängt und sie den anderen tapfer mitteilt, mit netten Marketinginstrumenten. Aber natürlich ist bei einer Mehrheit von allgemeinen Anschauungen der offene Streit darüber erforderlich, welche Position am ehesten haltbar ist. In der nicht ganz unwichtigen Frage, welche Rolle den Märkten in der Gesellschaft zukommt, scheint sich aufgrund der jüngsten Ereignisse eine stark abschwächende Tendenz zu ergeben, die sich aber schon seit gut zehn Jahren auch beobachten lässt.
Die Erfahrungsvielfalt und die Mehrheit von Positionen, die auf solchen Erfahrungen aufzubauen vorgeben, ist nach Habermas nicht auflösbar. Gleichwohl sollen fruchtbare Diskurse entstehen, in denen Probleme nicht nur besprochen, sondern tendenziell auch gelöst werden. Der Erfahrungsvielfalt steht die metaphysische Position gegenüber, die letztlich eine Abschlusstheorie der Wirklichkeit oder auch nur eines Teilbereiches wie denjenigen der Gesellschaft zu leisten können glaubt. Dabei wird oft eine schwer nach-vollziehbare Wahrheitsemphase vertreten, auch wenn es offensichtlich ist, dass es sehr verschiedene Ansichten gibt, wird vertreten, die eigene Position sei so sonnenklar und daher wahr, dass sich die anderen, die das nicht so sehen, offenbar in schwerwiegenden Täuschungsprozessen befinden müssten. Davon ist Habermas ganz weit entfernt, er versucht sogar die Wahrheitsmomente anderer Theorien nicht nur zu rekonstruieren, sondern auch aufzunehmen, wie dies bei der Systemtheorie Niklas Luhmanns der Fall ist.

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Grafik 1: Mögliche Positionen zwischen Metaphysik und Erfahrungsvielfalt
Die metaphysische Position steht der positivistischen Position gegenüber, welche die Realität im Kern für eine Art Sandmeer hält, in dem es eben viele einzelne Sandkörner gibt. Über die allgemeinen Züge der Sandkörner können wir nichts wirklich zuver-lässiges sagen. Dagegen ist die metaphysische Position davon überzeugt, dass es auch allgemeine Sachverhalte gibt, vor allem hält sie an der Realität von Relationen, Be-ziehungen fest. Die konstruktivistische Position steht der positivistischen Position sehr nahe, sie hält alles Individuelle und Allgemeine für konstruiert – immerhin wird damit Allgemeines eher nicht geleugnet, sondern „nur“ als konstruiert betrachtet. Habermas’ Position problematisiert die konkreten Auffassungen des Allgemeinen, aber er hält auch Allgemeines für real, also soziale Strukturen sind real – und keineswegs nur konstruiert, auch wenn es mehrere Ansichten dazu gibt, wie diese sozialen Strukturen aussehen. Dies unterliegt der diskursiven Prüfung, in der es keine Beschränkungen in der Öffentlichkeit geben darf.
Habermas nennt für entsprechende Diskurse vier wesentliche „pragmatische Voraus-setzungen“, die ihm zufolge alle diejenigen machen, die sich auf die „Kommunikations-form rationaler Diskurse einlassen.“
(1) Inklusivität: Damit ist gemeint, dass „niemand, der einen relevanten Beitrag machen könnte, … von der Teilnahme ausgeschlossen werden darf.“
(2) Gleichverteilung kommunikativer Freiheiten: Damit ist gemeint, dass „alle … die gleiche Chance haben, Beiträge zu leisten.“
(3) Aufrichtigkeitsbedingung: „Die Teilnehmer müssen meinen, was sie sagen“. Vor-spiegelungen und Täuschungen sind also nicht erlaubt.
(4) Abwesenheit von kontingenten äußeren oder der Kommunikationsstruktur innewohnenden Zwängen: „Die Ja-/Nein-Stellungnahmen der Teilnehmer zu kritisierbaren Geltungs-ansprüchen dürfen nur durch die Überzeugungskraft einleuchtender Gründe motiviert sein.“ Also beispielsweise nicht durch eigene Machtwünsche o. Ä., Diffamierungswünsche gegenüber anderen usf. (Vgl. Jürgen Habermas, Zur Archi-tektonik der Diskursdifferenzierung, in: Ders., Zwischen Naturalismus und Religion, 2005, 84ff, hier 89).
Punkt (1) ist durch die Menschenrechte gegeben. Diese gelten, sofern wir davon überzeugt sind, dass die Interessen aller Menschen berücksichtigt werden müssen. Relevante Bei-träge sind solche, die zum Thema gehören. Punkt (2) ergibt sich auch aus Punkt (1) und ist eine allgemeine Fairnessregel.
Die Punkte (3) und (4) befassen sich mit üblichen Diskursverzerrungen. Zuwider-handlungen können innerhalb des Habermas’schen Modells nur über Meta-kommunikation angegangen werden. Die Schwierigkeit sieht man etwa an Internetforen, wo beispielsweise eine Netiquette gilt, die entsprechende Verstöße als Eintritts-bedingung verhindern möchte. Foren, die mit Moderation arbeiten, sehen dann Sanktionen vor, was aber die Forenmitglieder oft nicht gut finden, dann kommt es teilweise zu Situationen, die denen von Selbsterfahrungsgruppen nicht völlig unähnlich sind.
Hier liegt dann tatsächlich nicht der Wille vor, an einem rationalen Diskurs teilzu-nehmen. Ohne diesen geht es nicht – das ist Schwäche und Stärke von Habermas’ Modell, denn es soll ja um Auseinandersetzungen der Freien und Gleichen gehen, was aber stets die Anerkennung der anderen Diskursteilnehmer als solche voraussetzt. Und vor dem Hintergrund dieser Anerkennungsprozesse zählt dann nur der Zwang des zwanglosen Arguments bzw. erhalten die guten Gründe ihre berechtigte Zentralstellung. Weigert man sich, diese Anerkennungsprozesse zu vollziehen, wird der „rationale Diskurs“ torpediert.